Hartz IV: Reformieren oder abschaffen?
[Druckversion] Thema: Solidarität - Sozialistische Zeitung · Nr. 77, "DIE LINKE.", Debatte, veröffentlicht: 20.03.2009
Klaus Ernst, Vizechef der LINKEN, setzte in der Bundestagsfraktion bei
den Hartz-Gesetzen eine neue Positionierung durch. Dagegen gibt es
Protest in der Partei, zum Beispiel beim Landesparteitag
Schleswig-Holstein. Was ist von Ernst’s Vorstoß zu halten?
Nein zu Hartz IV light
Die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE verabschiedet sich mit ihrer
neuen Beschlusslage (siehe unten) von der Forderung nach einer
vollständigen Rücknahme der Hartz-Gesetze. Sie kritisiert zwar weiterhin
besonders umstrittene Vorschriften, akzeptiert jedoch den Kern der
Agenda 2010. Da 2009 eine Serie von Wahlen anstehen, kann man sich des
Eindrucks nicht erwehren, dass DIE LINKE sich damit als regierungsfähig
präsentieren will.
Eigentlicher Zweck der Hartz-Gesetze
Zur Erinnerung: Durch die Zusammenlegung von Sozial- und
Arbeitslosenhilfe durch Hartz I-IV hatte die Regierung Schröder den
Versicherungsanspruch von arbeitslosen Lohnabhängigen auf
Arbeitslosengeld gekürzt und die unbefristete Zahlung von
Arbeitslosenhilfe abgeschafft. ArbeitnehmerInnen, die jahrzehntelang
einen Teil ihres Lohns eingezahlt hatten, wurden so um ihre
Versicherungsleistungen betrogen und in Almosenempfänger verwandelt.
Diese staatlichen Almosen sind zusätzlich an unmenschliche Bedingungen
geknüpft und müssen mit privaten Ersparnissen verrechnet werden.
Die Hartz-Gesetze haben das erklärte Ziel, die Leistungen der
Arbeitslosenversicherung von der früheren Erwerbstätigkeit der jetzt
Arbeitslosen abzukoppeln und sie auf das Niveau einer bloßen
Armutssicherung zu drücken. Die Einstufung der Betroffenen als unmündige
Fürsorgeempfänger war und ist nicht nur ein Anschlag auf die
Menschenwürde der Erwerbslosen, sondern soll zugleich das Lohnniveau und
die Lebensbedingungen ihrer noch arbeitenden KollegInnen drücken und den
gemeinsamen Widerstand von Beschäftigten und Erwerbslosen verhindern.
Das ist der Kern der Hartz-Gesetze, den es zu bekämpfen gilt.
Schutz vor Armut?
Die Forderung der Linksfraktion, den Regelsatz auf 435 Euro anzuheben,
reicht bei Weitem nicht aus, um den betroffenen Familien eine
menschenwürdige Beteiligung am gesellschaftlichen Leben garantieren zu
können. Auch eine Bedarfsprüfung wird, so Ernst und Co., für
unerlässlich gehalten. Damit wird Repression Tür und Tor geöffnet.
Die niedrigeren Regelsätze für Kinder entbehren jeder Grundlage. Als
Vater von vier Kindern im Alter von drei bis zwölf Jahren weiß ich, dass
die Kosten für Nahrung, Windeln, Kleidung, Lernmittel und so weiter
deutlich höher liegen, als die Regelsätze vorschreiben.
Um wirksam vor Armut zu schützen, ist es notwendig, für ein
Mindesteinkommen von 750 Euro netto plus Warmmiete zu kämpfen. Außerdem
muss ein Mindestlohn von zehn Euro für die erwerbstätigen ArbeiterInnen
gefordert werden – als erster Schritt zu einem Mindestlohn von zwölf
Euro.
Zwangsumzüge
„Ein Umzug – frühestens nach einem Jahr Übergangsfrist – ist unzumutbar,
wenn er eine soziale Härte darstellt oder wenn die Kommune keine
angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann.“ So Klaus Ernst und Katja
Kipping in ihrer Presseerklärung (siehe unten). Als Sofortmaßnahme muss
das Verbot der Zwangsumzüge her und nicht nur eine „Übergangsfrist“,
bevor ein Umzug erzwungen werden darf.
„Zumutbarkeitsregeln“ sind unzumutbar
Die „Zumutbarkeitsregeln“ bei Arbeitsangeboten bedürfen nicht der
„Reform“, wie die Fraktion meint, sondern gehören vollständig
abgeschafft. Denn sie bedeuten eine brutale Disziplinierung der
Betroffenen. „Verpflichtungen“, sich um eine „Existenzsicherung durch
eine entsprechende Arbeitstätigkeit zu bemühen“, üben Zwang aus, wo es
gilt, einen ganz anderen Skandal anzuprangern und dagegen mobil zu
machen: Der Skandal, dass Millionen Arbeitshetze und Überstunden
ausgesetzt sind, während viele andere zur Arbeitslosigkeit verdammt sind.
Antwort auf Ein-Euro-Jobs?
Die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ sollen abgeschafft und „durch den Ausbau
regulär-tariflicher öffentlicher Beschäftigung ersetzt“ werden. Damit
akzeptiert die Fraktion aber die weitere Zweckentfremdung von
Versicherungsbeiträgen zur Vernichtung von Arbeitsplätzen.
Arbeitslosigkeit gehört zum Kapitalismus, wie der Profit der
Unternehmen. Auf Kosten der Allgemeinheit werden wirtschaftliche
Schwierigkeiten durch Entlassung von Beschäftigten bekämpft oder auch
die Steigerung der Unternehmensgewinne erreicht. So stiegen in den
letzten Jahren die Unternehmensgewinne stark an, doch die Zahl der
Erwerbslosen sank mehr durch statistische Tricks (Personen in
„arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“ zählen schließlich nicht mehr als
erwerbslos) als durch Neueinstellungen. Wie stiegen doch die
Aktienkurse, sobald ein Unternehmen auch nur Stellenabbau andeutete!
Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, müssen Betriebe, die Entlassungen
planen, ihre Geschäftsbücher offen legen, sozusagen ihre „Hosen
runterlassen“. Und dann muss in der Belegschaft eine offene Diskussion
stattfinden, wie solch ein Betrieb zu retten und weiterzuführen ist.
Aufgabe der LINKEN ist es, dafür einzutreten, dass solche Betriebe von
der „öffentlichen Hand“ übernommen werden. Eine Entschädigung darf es
nur bei erwiesener Bedürftigkeit geben.
Kampf gegen die Folgen der Krise
Den Kampf um ein menschenwürdiges Leben für Erwerbslose und (noch) nicht
Erwerbslose darf man nicht trennen. Wenn ich die Agenda 2010 zu Recht
als Angriff auf die Gewerkschaftsbewegung selbst verstehe, wie es die
Linksfraktion schreibt, muss ich dagegen mit allen Mitteln anzugehen
versuchen, inklusive politischer Streiks und Massendemonstrationen.
Es reicht dann nicht aus, auf parlamentarischen Wegen irgendwann Gesetze
zu ändern. Ich muss alles tun, um die Betroffenen zu mobilisieren. Die
Demonstrationen am 28. März können nur ein Schritt sein, um die Kosten
der Krise von denen bezahlen zu lassen, die bisher kassiert haben. Der
28. März bietet die Chance zum Aufbau einer starken Streik- und
Protestbewegung. DIE LINKE darf jetzt nicht auf Regierungsbeteiligungen
mit Hartz-IV-Parteien wie der SPD schielen. Der Linkspartei kommt
vielmehr die Aufgabe zu, sich in der Bewegung dafür stark zu machen,
dass Umverteilung und Entlassungen attackiert werden – und, statt
Hartz-IV-light-Konzepten, jetzt offensiv die Abschaffung der
Hartz-Gesetze gefordert wird.
Für eine Erhöhung des Regelsatzes von 351 auf 435 Euro
Am 27. Januar veröffentlichten die stellvertretenden Parteivorsitzenden
der Linkspartei, Klaus Ernst und Katja Kipping, eine Pressemitteilung zu
Hartz IV. Diese Erklärung drucken wir hier gekürzt ab:
„Zehntausende Widersprüche und Klagen zeigen, dass Hartz IV nicht nur
ein schlechtes, sondern auch ein schlecht gemachtes Gesetz ist.
DIE LINKE ist angetreten, Hartz IV zu überwinden und einen wirksamen,
verlässlichen, repressions- und diskriminierungsfreien Schutz vor Armut
und sozialer Ausgrenzung zu gewährleisten. Mit unseren Vorschlägen für
eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung wird die Hartz-IV-Logik
durchbrochen und eine Perspektive für eine menschenwürdige soziale
Absicherung eröffnet.
Die bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung wird nach folgenden
Grundsätzen gestaltet:
- Die Mindestsicherung orientiert sich am Individualprinzip, das heißt
jeder bedürftige Mensch hat unabhängig von seinem Familienstand einen
eigenen Anspruch. Die Bedarfsgemeinschaft wird abgeschafft.
- Eine Bedarfsbemessungskommission, in der auch die Betroffenen
vertreten sind, ermittelt den Bedarf für das soziokulturelle
Existenzminimum und legt auf dieser Grundlage die Regelsätze und
Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen fest, die jährlich
entsprechend der Preisentwicklung dynamisiert werden.
- Der Eckregelsatz wird in korrekter Umsetzung der Regelsatzbemessung
nach dem SGB II sofort auf 435 Euro für Alleinstehende (Wert 2008)
erhöht. Als Sofortmaßnahme zur Bekämpfung von Kinderarmut wird die Höhe
der Mindestsicherung für Kinder wie folgt angesetzt: Bis-zu-5-Jährige
erhalten 276 Euro, 6-bis-11-Jährige 332 Euro und 12-bis-18-Jährige 358
Euro.
- Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Kaltmiete
plus Heiz- und andere Nebenkosten) übernommen, solange die Miete den
Mittelwert des örtlichen Mietspiegels für eine Wohnungsgröße des
Haushalts nach Kriterien des sozialen Wohnungsbaus nicht um mehr als
zehn Prozent übersteigt. Ein Umzug – frühestens nach einem Jahr
Übergangsfrist – ist unzumutbar, wenn er eine soziale Härte darstellt
oder wenn die Kommune keine angemessene Ersatzwohnung nachweisen kann.
- Die Mindestsicherung kann nicht auf alle individuellen Problemlagen
und Wechselfälle des Lebens reagieren, so dass Sonderbedarfe zu
finanzieren sind.
- Eigenes Einkommen und/oder Vermögen sind vorrangig einzusetzen. Um den
Leistungsanspruch und seine Höhe festzustellen, ist eine Bedarfsprüfung
unerlässlich. Diese wird auf ein bürgerrechtlich vertretbares, die Würde
der Leistungsberechtigten achtendes Maß zurückgeführt. Sparguthaben oder
ähnliches bleiben bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person
anrechnungsfrei. Das Schonvermögen für die Altersvorsorge wird in der
Ansparphase auf 700 Euro pro Lebensjahr angehoben.
- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“)
werden durch den Ausbau regulär-tariflicher öffentlicher Beschäftigung
ersetzt.
- Die Bestimmungen für die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten sind
grundlegend zu reformieren. Arbeit gilt erst dann als zumutbar, wenn sie
ein Existenz sicherndes Einkommen schafft (beziehungsweise einem
gesetzlichen Mindestlohn nach Einführung entspricht), die berufliche
Qualifikation der Betroffenen in Wert stellt, die Ansprüche an die
Flexibilität und die Fahrtzeiten senkt und die nicht gegen die
politische und religiöse Gewissensfreiheit verstößt.
- Leistungsberechtigte sind grundsätzlich verpflichtet, sich um
Existenzsicherung durch eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu bemühen.
Insofern strebt DIE LINKE keine Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme
zumutbarer Arbeit und dem Bezug von Leistungen der Mindestsicherung an.
Der Schutz der Menschenwürde und insbe-sondere des Kindeswohls verbieten
die Kürzung von Leistungen der gesetzlichen Mindestsicherung.
Eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung nach diesen Grundsätzen
bricht mit Hartz IV und ist der entscheidende erste Schritt, um Armut in
Deutschland wirksam und nachhaltig zu überwinden. Die Aufgabe, Armut zu
vermeiden und soziale Teilhabe zu ermöglichen, kann allerdings nicht von
einem Mindestsicherungssystem allein geleistet werden. Dafür braucht es
insbesondere einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn und die
Fortentwicklung der Sozialversicherungen zu Bürger- beziehungsweise
Erwerbstätigenversicherungen, in denen das Solidarprinzip gestärkt wird
und zu deren Finanzierung hohe und höchste Einkommen angemessen
herangezogen werden.“
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