DIE LINKE und der ÖBS
[Druckversion] Thema: Solidarität - Sozialistische Zeitung Nr. 85, "DIE LINKE.", Debatte, veröffentlicht: 02.01.2010
Jobperspektiven durch Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS)?
Die Berliner LINKE rühmt sich damit, durch den Öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor (ÖBS) Langzeitarbeitslosen öffentlich finanzierte
Stellen geschaffen zu haben und damit neue berufliche Perspektiven zu
eröffnen. Berlin „profitiert von dieser Arbeit. Denn diese fördert vor
allem das friedliche Zusammenleben“, so Arbeitssenatorin Carola Bluhm
von der LINKEN. Im Moment sind in der Bundeshauptstadt 7.500 Menschen im
ÖBS beschäftigt.
Der Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei in Brandenburg sieht nun
die Schaffung von 8.000 ÖBS-Stellen vor. Gleichzeitig sollen bis 2019
11.000 Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst wegfallen.
Pro:
Dr. Andreas Bernig, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion DIE
LINKE im Landtag Brandenburg
Schon seit Anfang der Neunziger hat die PDS an Konzepten für einen
„Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“ (ÖBS) gearbeitet. Mit dem
ÖBS werden mehrere Zielstellungen verfolgt: Es wird ein spürbarer
Beitrag zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit geleistet, Arbeitslosen
wird wieder eine individuelle Perspektive gegeben, es werden Arbeiten im
Gemeinwohlinteresse angepackt, die sonst nicht erledigt würden.
Der ÖBS führt den Bedarf an gesellschaftlich notwendiger Arbeit mit der
bei den Erwerbslosen brachliegenden Kompetenz und ihren Erfahrungen
zusammen. Das ist eine klassische win-win-Situation für Erwerbslose und
für die Gesellschaft. Die Aufbringung der Mittel folgt dem Grundsatz
„Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“. Das heißt, die Mittel für
Arbeitslosigkeit (Transferleistungen für Arbeitslose, Kosten der
Verwaltung von Arbeitslosigkeit) sollten verwendet werden, um sinnvolle
Beschäftigung zu existenzsichernden Löhnen aufzubauen.
Beschäftigungsverhältnisse im ÖBS müssen existenzsichernd,
sozialversicherungspflichtig und freiwillig sein.
Der ÖBS ist der dezidierte Gegenentwurf zur Hartz-IV-Logik des „Förderns
und Forderns“. Es waren und sind doch die Grundlügen von Hartz IV, dass
man erstens den Arbeitslosen nur richtig Beine machen muss, dann finden
sie schon was, und dass zweitens nur ein Vermittlungsproblem besteht und
wenn das gelöst ist, hat sich auch die Arbeitslosigkeit aufgelöst. Das
ist mitnichten so. Wir haben ein eklatantes Arbeitsplatzdefizit,
übrigens nicht nur in und während der Wirtschaftskrise, sondern auch in
Zeiten des Aufschwungs.
Und es geht beim ÖBS gerade nicht darum, Arbeiten zu verrichten, für die
sich Unternehmen interessieren. Es geht um gemeinwohlorientierte
Projekte in den Bereichen Umwelt, Soziales, Bildung, Kultur, Sport und
so weiter. Diese Arbeitsplätze gibt es ohne öffentliche Förderung nicht,
weil sie sich nicht rechnen. Und es geht auch nicht um Aufgaben des
Öffentlichen Dienstes. Ob zum Beispiel bei der Polizei Stellen neu
entstehen oder abgebaut werden, hängt nicht von der Existenz eines ÖBS
ab.
Wir möchten aber, dass diese Arbeiten erledigt werden, weil sie für das
Gemeinwohl, für die Lebensqualität der Bürger in den Städten und
Gemeinden wichtig sind.
Ein Einwand gegen den ÖBS lautet: Arbeitsplätze im ÖBS sind teuer. Das
ist auch deshalb so, weil wir den Grundsatz existenzsichernder
Entlohnung glaubwürdig vertreten und ihn nicht für geförderte
Beschäftigung außer Kraft setzen wollen. Das bedeutet unter
gegenwärtigen Bedingungen, dass das monatliche Entgelt mindestens 1.400
Euro Arbeitnehmer-Brutto oder acht Euro die Stunde als Einstieg umfassen
muss, es sei denn, die tarifliche Entlohnung für die jeweiligen
Beschäftigungsverhältnisse liegt höher. Um es ganz deutlich zu sagen:
„Statistische Erfolge“ wären auf anderen Wegen, zum Beispiel mit der
weiteren Ausweitung von Ein-Euro-Jobs sehr viel leichter zu erreichen.
Wir wollen aber endlich über „Billig-Bürgerarbeit“ und Ein-Euro-Jobs
hinaus.
Trotz dieser hohen Kosten ist der ÖBS finanzierbar. Der entscheidende
Schritt ist die Bündelung von Mitteln verschiedener Akteure: Bund, Land,
Kreise, Kommunen sowie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Die
Idee, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, stellt sich konkret
wie folgt dar: Der Bund finanziert als Passivleistungen derzeit 359 Euro
Regelsatz ALG II, circa 60 Euro Anteil an den Kosten der Unterkunft, 180
Euro Sozialversicherung, zehn Euro sonstige Leistungen sowie als Anteile
bei einem Ein-Euro-Job 180 Euro Mehraufwandsentschädigung und 169 Euro
durchschnittliche Trägerpauschale. Das sind zusammen 958 Euro. Die
Kreise müssen als Kosten der Unterkunft im Durchschnitt etwa 135 Euro
aufwenden. Das heißt, ein Sockel von 1.093 Euro wird heute für einen
Arbeitsuchenden mit einem Ein-Euro-Job ausgegeben und stellt für den
Bund und die Kreise keine zusätzliche Belastung dar. Zusätzliche Mittel
müssten vom Land und von den Städten und Gemeinden beziehungsweise den
Maßnahmeträgern eingebracht werden. Die Länder tun dies auf
unterschiedlichem Niveau bereits bei anderen Arbeitsmarktinstrumenten,
zum Beispiel beim „Kommunal-Kombi“ zwischen 150 und 300 Euro. Bei den
Gemeinden beziehungsweise anderen Maßnahmeträgern wird es neben dem
(politischen) Willen und der Finanzkraft auch darauf ankommen, dass
zumindest bei einem Teil der Maßnahmen ein „Nutzen“ entsteht, für den
man etwas zu zahlen bereit ist.
Die Crux der Realisierung des ÖBS liegt darin, dass die Möglichkeit zur
„Aktivierung passiver Leistungen“ rechtlich und faktisch nur
unzureichend gegeben ist und auf Länderebene auch nicht zu schaffen ist.
Es bleibt daher vorerst nur, an bestehende Arbeitsmarktinstrumente
„anzudocken“. Dies ist – so zeigen es die praktischen Erfahrungen von
Mecklenburg-Vorpommern und Berlin – oft höchst unzureichend. Gerade
deshalb gilt es aber, aus praktischen Erfahrungen heraus Druck zu
entwickeln. Arbeitsmarktpolitik ist in den letzten Jahren und zumal
unter Hartz IV zunehmend dazu genutzt worden, die Massenarbeitslosigkeit
möglichst billig zu verwalten und damit zugleich die Löhne zu senken.
Der ÖBS will aus dieser unsozialen Logik aussteigen.
Contra:
Alexandra Arnsburg, Mitglied im
ver.di-Landesbezirksfachbereichsvorstand Berlin-Brandenburg im
Fachbereich 9*, aktiv im „Netzwerk für eine kämpferische und
demokratische ver.di“ und SAV-Mitglied
Wie schon in Berlin sind die Regierungspolitiker der LINKEN in
Brandenburg bereit, Stellenabbau mitzutragen. Konkret hat die
Linkspartei in der Koalition zugestimmt, dass ein Fünftel aller Stellen
im Öffentlichen Dienst (mit der Ausnahme des Bildungsbereichs) bis 2019
wegfallen soll. Die Alternative, für die DIE LINKE stattdessen eintreten
müsste, wäre hingegen der Kampf für den Ausbau statt dem Abbau des
Öffentlichen Dienstes sowie der Einsatz für Arbeitszeitverkürzung bei
vollem Lohn- und Personalausgleich.
Der ÖBS in Berlin (sowie zuvor in Mecklenburg-Vorpommern) und nun auch
in Brandenburg – immer unter der tatkräftigen Beteiligung der LINKEN
respektive der PDS – hilft, Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst durch,
in der Regel befristete, Billigjobs zu ersetzen und auf diese Weise den
Niedriglohnsektor zu zementieren. Der immer wieder herangezogene
Vergleich mit „normalen“ Beschäftigungsverhältnissen hinkt nicht nur, es
handelt sich vielmehr um einen beiderseitigen, mehrfachen, komplizierten
Beinbruch. Denn im Gegensatz zu regulären Arbeitsplätzen im Öffentlichen
Dienst führt die ÖBS-Stelle nicht zum Anspruch auf ALG I. Schließlich
wird bei den ÖBS-Jobs zwar Renten-, Pflege- und Kranken- aber keine
Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Gern ist die Rede von der Schaffung eines dritten Sektors – zwischen
Markt und Staat. Aus einer Projektelandschaft von Vereinen,
Genossenschaften, Trägern wie beispielsweise dem Diakonischen Werk soll
dauerhaft ein neuer Sektor entstehen – mit Stellen für
Langzeitarbeitslose und schwer Vermittelbare in Sozialprojekten, der
Altenbetreuung, als Hausaufgabenhilfe oder als Fahrgastbegleiter.
Für den Berliner Senat war das bisher ein gutes Geschäft. Nachdem er
Tausende Stellen im sozialen Bereich gestrichen hat und in der Folge von
Kita-Teilprivatisierungen oder der Vergabe von Kantinen, Schulspeisung
und Reinigung an Private konnten Arbeitsplätze „ersetzt“ werden – und
das größtenteils mitfinanziert vom Bund.
Das Ganze führt dazu, dass oft ehemals im Öffentlichen Dienst
beschäftigte ErzieherInnen, KöchInnen, RaumpflegerInnen diese Arbeit
nun, bei sich gegenseitig im Preiskampf konkurrierenden Firmen und
Vereinen, zu geringsten Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen
verrichten. Für einen wirksamen Kampf gegen Niedriglöhne müssen
stattdessen jedoch neue Stellen im Öffentlichen Dienst geschaffen werden
durch die Rückeingliederung outgesourcter Bereiche und fachlich
begründete Stellenschlüssel für soziale Einrichtungen.
Befürworter des ÖBS in der LINKEN erklären auch noch häufig, dass der
Öffentliche Dienst zu starr und zu streng hierarchisch sei und dass der
Staat nicht alle gesellschaftlich notwendigen Arbeiten organisieren
müsse. Dabei geraten bei dieser Sichtweise lediglich viele früher noch
selbstverständliche Aufgaben des Öffentlichen Dienstes weiter aus dem
Blick.
Die Fraktion der LINKEN im Landtag Brandenburg weist auf mögliche
Handlungsfelder für den ÖBS hin: soziokulturelle Infrastruktur,
Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, kulturelle Bildung, Betreuung von
Älteren, Sportförderung, Naturschutz, Frauenberatungsstellen und
Integrationsarbeit. Stopp! Das müsste alles fester Bestandteil des
Öffentlichen Dienstes sein und bleiben!
Die Mehrheit der 7.500 Beschäftigten im ÖBS in Berlin (68,2 Prozent)
verdienen 1.300 Euro brutto, das sind gerade mal 1.120 Euro netto. Zum
Vergleich: Das Berliner Durchschittseinkommen beträgt 2.400 Euro brutto.
Brandenburg will mindestens 1.400 Euro brutto zahlen. Aber auch das ist
sehr gering. DIE LINKE rechtfertigt sich mit dem Verweis auf
Niedriglöhne wie beim Wachschutz. Natürlich: Schlechter geht immer!
Stets wird betont, dass die Bezahlung der ÖBS-Beschäftigten die
geltenden Tarife berücksichtigen soll. Aber was ist in Berlin unter
Rot-Rot passiert? Dort stieg der Senat selbst aus dem Arbeitgeberverband
aus, um umfangreiche Lohnkürzungen im Öffentlichen Dienst durchsetzen zu
können.
Der Abbau von Arbeitsplätzen im Öffentlichen Dienst und die Schaffung
von ÖBS-Stellen – ob in Berlin oder in Brandenburg – müssen im
Zusammenhang gesehen werden. Die Vernichtung von regulären
Beschäftigungsverhältnissen wird unter Federführung von
LINKEN-Politikern lohnend gemacht. Den ÖBS-KollegInnen geht es nicht
sonderlich besser als mit ALG II. Nur für manch einen Träger sind diese
Beschäftigungsverhältnisse interessant. Denn bis zu 75 Prozent der
Lohnkosten werden übernommen, der Arbeitgeber zahlt zum Beispiel in
Berlin nur noch 325 Euro. Der ÖBS stellt zudem nicht nur eine billige
Alternative zu den ehemals öffentlichen Dienstleistungen dar, sondern
untergräbt auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften. KollegInnen
im ÖBS werden zu Beschäftigten zweiter Klasse degradiert, viele bleiben
hinterher in einem ÖBS-Job hängen. All das zeigt: Der ÖBS fördert den
weiteren Abbau des Öffentlichen Dienstes, ist im Interesse der
Arbeitgeber, nicht der abhängig Beschäftigen und steht damit im
Widerspruch zu den Grundsätzen der Partei DIE LINKE.
(*Angabe zur Funktion dient nur der Kenntlichmachung der Person)
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